Kostenübername

Kostenübernahme Ihres stationären Aufenthaltes

Wer übernimmt die Kosten Ihres Aufenthaltes in der Klinik?

Die Migräne- und Kopfschmerzklinik Königstein ist bei allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und es besteht Beihilfefähigkeit. Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Gerne können Sie sich per Telefon +49 6174 29040 oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen.

Weiterhin haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren stationären Aufenthalt bei uns selbst zu zahlen. Informieren Sie sich über unsere  Selbstzahlerangebote.

Kostenübernahme für Patienten aus EU-Ländern

Wenn Sie aus einem EU-Land zu uns kommen möchten, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherung einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Wir bieten ein multimodales Therapieprogramm aus verhaltenspsychologischer, physiotherapeutischer und ärztlicher Behandlung. In Gruppen- und Einzeltherapie erhalten Sie Informationen über Kopfschmerzerkrankungen und ihre Behandlung.
Wenn Sie eine Kostenübernahme für Ihren Aufenthalt in der Migräne- und Kopfschmerzklinik Königstein bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, ist das aus unserer Erfahrung über

1. das Europäische Formblatt E112/S2 oder

2. als Krankenhausbehandlung, anstelle eines Aufenthaltes in einem bei Ihnen ansässigen Krankenhaus möglich.

Bei beiden Varianten ist ein ausführlicher ärztlicher Befundbericht sowie evtl. Facharztbefunde erforderlich. Die Krankenhausbehandlung hat für Sie den Vorteil, dass die Krankenkasse nach Beendigung der Maßnahme die Kosten an den Patienten erstattet, Sie müssten in Vorleistung treten.

Wir empfehlen Ihnen mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und zu klären, welche Möglichkeit für Sie besteht. Je nach Behandlungsverlauf und Schwere der Erkrankung kann ein stationärer Aufenthalt drei bis vier Wochen dauern. Bei uns betreuen Sie erfahrene, auf Kopfschmerzen spezialisierte Ärztinnen, Psychologinnen, Pflegefachkräfte und Therapeutinnen.

In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse oder Versicherung dann eine „Bescheinigung über die Weitergewährung der Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung“ aus. Dieses Formular ist mit der Bezeichnung E 112/S2 gekennzeichnet.

Informationen zur Vorgehensweise zum Download (PDF)

Das Formular E112/S2 sowie Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite: www.eu-info.de

Für Fragen stehen wir Ihnen per Telefon +49 6174 29040 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Sobald Ihnen die Kostenübernahme vorliegt, senden Sie diese bitte per Post (Postanschrift: Migräne- und Kopfschmerzklinik Königstein, Ölmühlweg 31, D-61462 Königstein) oder per Fax (+49 6174 2904 100) an uns.